Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuwendungen liegt im Ermessen des Vereins zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V.. Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe des Vereins zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. verwendet oder ausgegeben werden können.
Unwiderrufliche Schenkungen, gleichgültig ob als Geldgeschenk oder als Schenkung auf Lebenszeit, werden nicht angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. erteilt keine Ratschläge über die steuerliche oder sonstige Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Durchführung ihrer Spende zu unterstützen.
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen des Vereins zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für den Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. stellt den Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen, Bescheinigungen über die dem Verein geschenkten Gegenstände aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsengehandelten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem anderen Nachweis über eine Schenkung an den Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. kein Wert beigemessen.
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die dem Wunsch nach Anonymität entsprechen. Bei anonymen Spenden wird der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. nur denjenigen Mitarbeitern Auskunft über den Spender geben, die davon Kenntnis haben müssen.
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. vergütet keinen Dritten dafür, dass er ein Geschenk oder einen Spender an den Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft erbswiesen e.V. vermittelt, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.